Hintergrund
Relevante Einrichtungen des Jugendmedienschutzes
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, eine Tochtergesellschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), ist für die Altersfreigaben von Filmen im Kino sowie auf Videos, DVDs und vergleichbaren Trägermedien verantwortlich. Um zu gewährleisten, dass die Freigabe-Entscheidungen der FSK staatlicherseits anerkannt werden, wirken die Bundesländer durch Entsendung Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden daran mit. Die FSK prüft auf entwicklungsbeeinträchtigende Wirkungen und legt fest, für welche Altersstufen die Produktionen freigegeben werden. Die erteilten Altersfreigaben regeln die Anwesenheit von Heranwachsenden bei öffentlichen Filmvorführungen sowie die Abgabe von Bildträgern an die entsprechende Altersgruppe. Verbände der Film- und Videowirtschaft sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand benennen die ehrenamtliche Prüfer/innen. Sie kommen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen und Berufsfeldern: Es sind u. a. Journalisten/innen, Lehrkräfte, Psychologen/innen, Medienpädagogen/innen, Film- und Medienwissenschaftler/innen, Filmhistoriker/innen, Studenten/innen, Sozialarbeiter/innen, Richter/innen, Staatsanwälte/innen und Jugendschutzsachverständige der Länder. Die Prüfenden dürfen nicht hauptberuflich in der Film- oder Videowirtschaft beschäftigt sein, um eine direkte Beeinflussung der Entscheidungen durch die Industrie zu vermeiden.
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen ist die gemeinsame Prüfstelle für jugendschutzrelevante Programme privater Fernsehanbieter. Ein unabhängiges Sachverständigengremium der FSF begutachtet vorgelegte Fernsehprogramme vor ihrer Ausstrahlung und entscheidet durch Sendezeitzuweisungen oder auch Schnittauflagen, ob und zu welcher Tages-, Abend- oder Nachtzeit Programme unter Jugendschutzgesichtspunkten gesendet werden dürfen.
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM)
Die von Verbänden und Unternehmen der Telekommunikations-, Rundfunk- und Onlinebranche getragene Einrichtung ist für die Einhaltung und Stärkung des Jugendschutzes in Onlinemedien (Chat, Social Media), Mobilfunk und Teletext zuständig. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter spricht Beanstandungen aus und bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über jugendbeeinträchtigende und -gefährdende sowie möglicherweise auch strafbare Inhalte im Netz zu beschweren oder Fragen zum Jugendschutz im Internet zu stellen.
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Die Jugendschutzprüfung und Alterskennzeichnung von Computer- und Konsolenspielen obliegt der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle – eine freiwillige Einrichtung der Computerspiele-Wirtschaft. Grundlage für die Vergabe der Alterskennzeichen ist die Prüfung durch ein unabhängiges Gutachtergremium, das folgende, am Jugendschutzgesetz orientierte Altersfreigaben vergibt: USK ohne Altersbeschränkung, USK ab 6 Jahren, USK ab 12 Jahren, USK ab 16 Jahren und USK ab 18 Jahren (keine Jugendfreigabe).
Autor/in: Zusammengestellt von Katrin Miller, Medienpädagogin und Filmpublizistin, 10.03.2011
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