Ob Film, Fernsehen, Radio, Printmedien, Tonträger, Computerspiele oder Internet – Kinder und Jugendliche sollen vor negativen Einflüssen durch Medien geschützt werden. Dieser Grundsatz ist rechtsverbindlich im Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt