Das Urheberrecht schützt "Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst", indem es deren Nutzung durch Dritte einschränkt. Der/die Urheber/-in soll vom eigenen geistigen und kreativen Eigentum profitieren können. So dürfen etwa Filmausschnitte und -bilder, Musikstücke, Bücher oder auch Programme nicht ohne Einverständnis verbreitet und bearbeitet werden, etwa im Internet.

Durch die Zum Inhalt: Digitalisierung und damit die verlustfreie Kopierbarkeit von Daten ist aus einem wirtschaftsrechtlichen Spezialgebiet ein Problem aller geworden: Was auch Privatpersonen durch Streaming, Download und File-Sharing inzwischen möglich ist, ist nur selten erlaubt. Doch wo verläuft die Grenze zwischen rechtmäßigem und unrechtmäßigem Sampling oder "Embedden" von Videos auf der eigenen Website?

Für Verwirrung sorgt zudem der Unterschied zwischen europäischem Urheberrecht und anglo-amerikanischem Copyright: Während das in Deutschland, der Schweiz und Frankreich geltende Urheberrecht ("droit d'auteur") den/die Urheber/-in schützt, stehen beim Copyright die Verwertungs- und Markenrechte von Verlagen im Vordergrund.

Seit der letzten großen Urheberrechtsreform 2008 sind die Unterschiede kleiner geworden: Das Herunterladen von Daten ist grundsätzlich nicht erlaubt, wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" online gestellt wurde. Ausnahmen gelten wie zuvor für gemeinfreie Inhalte sowie den Gebrauch in Forschung und Bildung, wo es im Rahmen des wissenschaftlichen Zitierens Einbindungsmöglichkeiten von Filmausschnitten gibt.