Die trockenen Paragraphen des Grundgesetzes in eine filmisch ansprechende Form zu bringen, ist ein ehrgeiziges Unterfangen. Der Berliner Regisseur und Produzent Hans Siebler hat es gewagt und sich dabei der Hilfe von 19 meist junger Regisseure/innen bedient, die je einem der 19 Grundrechte eine Episode widmen. Die Drehbücher waren das Produkt einer bundesweiten Ausschreibung. Herausgekommen ist dabei ein Flickenteppich unterschiedlicher Stile und Herangehensweisen, die sich nur schwer zum stimmigen Ganzen fügen. Im Aufeinanderprallen von realistischen, satirischen und parabelhaften Elementen liegt freilich auch der Reiz des volkspädagogischen Projekts. So beschwören einige der Kurzfilme eine finstere Fantasy-Parallelwelt, in der das Grundgesetz nicht gilt; oder erst, wie in der Abhandlung zur Rechtswegegarantie (Art. 19), in der dritten Instanz. In den realistischen Szenarien gerät häufig ein Verfassungsgut in Konflikt mit einem anderen. Etwa wenn die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13) das Jugendamt daran hindert, einer verwahrlosten Mutter das Kind wegzunehmen, obwohl dies nach Artikel 6 zu Ehe und Familie eigentlich rechtens wäre.
Siebler will mit seinem Film "anstacheln zur Demokratie". Die ständige Vergegenwärtigung verfassungsrechtlicher Grundsätze sei nicht nur staatsbürgerliche Pflicht, sie solle auch Spaß machen. In einigen Episoden gelingt das auch: Das Petitionsrecht (Art. 17) gerät zur Musical-Nummer eines ewigen Querulanten, der sich als demokratiebewusster Petitionsbeauftragter herausstellt – sein Aufruf zur Beschwerde ist der Hilfeschrei eines Beschäftigungslosen. Viele der Filme fallen jedoch in Qualität und Aussagekraft stark ab, argumentieren bieder, zu plakativ oder geradewegs am Thema vorbei. Der Gefahr, mit erhobenem Zeigefinger allzu pädagogisierend zu wirken, ist sich der Film hingegen bewusst. Elemente von Selbstironie wurden gezielt an den Anfang gesetzt. Während die kommerzielle Auswertbarkeit begrenzt sein dürfte, kann
GG 19 jedoch im Unterricht eine fruchtbare Diskussionsgrundlage sein. Die überdurchschnittliche Länge trägt allerdings dazu bei, dass der Gesamteindruck zäh bleibt.
Autor/in: Philipp Bühler, 30.05.2007